1. Werbeauftrag
1. Werbeauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in der App OeldeToGo zum Zwecke der Verbreitung, zwischen dem Auftraggeber und der Schaufenster Verlags GmbH
2. Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Preisliste sowie die technischen Richtlinien, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Werbemittel
Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der folgenden Elemente bestehen:
- aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u. a. Banner/Button),
- aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link), Textfeld
3. Vertragsschluss
1. Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag nur durch schriftliche bzw. durch E-Mail erfolgende Bestätigung oder per App erfolgende Verbreitung des Auftrags zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
2. Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Die Schaufenster Verlags GmbH ist berechtigt, von der Werbeagentur einen Mandatsnachweis zu verlangen.
3. Ein Konkurrenzausschluss ist nicht möglich.
4. Datenanlieferung
1. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und für die rechtliche Zulässigkeit der für die Inseration zur Verfügung gestellten Bild-, Text- und Tonunterlagen. Der Auftraggeber stellt den Herausgeber gegenüber Ansprüchen Dritter frei, die diesen aus der Ausführung des Auftrages evtl. gegen den Herausgeber erwachsen. Der Herausgeber ist nicht verpflichtet Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
2. Der Herausgeber behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – jederzeit abzulehnen bzw. zu sperren, wenn
• deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
• deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde
• deren Veröffentlichung für die Schaufenster Verlags GmbH wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.
3. Insbesondere kann der Herausgeber ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 2 erfüllt werden.
5. Gewährleistung
1. Der Herausgeber leistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler.
Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird
• durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder
• durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
• durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens
• durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) oder
• durch einen Ausfall des Servers, der nicht länger als 24 Stunden andauert.
Bei einem Ausfall des Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls oder wird nach Absprache der Auftrag kostenlos in Länge der ausgefallenen Zeit verlängert. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
2. Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
3. Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.
4., Der Auftraggeber hat selbst unverzüglich zu prüfen, ob die Werbung fehlerfrei veröffentlicht ist und und eventuelle Mängel unverzüglich mitzuteilen. Der Herausgeber sorgt unverzüglich nach Erhalt der Mängelrüge für eine Beseitigung der Mängel. Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Auftraggeber kann dann nach seiner Wahl Zahlungsminderung oder Veröffentlichung einer Ersatzschaltung höchstens in Höhe der Kosten der mangelhaften Werbung verlangen. Eine weitergehende Haftung der Schaufenster Verlags GmbH ist ausgeschlossen.
6. Leistungsstörungen
Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die die Schaufenster Verlags GmbHnicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, kann die Veröffentlichung einer Werbung unterbleiben oder ohne vorherige Benachrichtigung des Auftraggebers verschoben werden. Es erlischt jegliche Verpflichtung der Herausgeber auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadensersatz, insbesondere wird auch kein Schadensersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Werbung geleistet.
7. Preisliste
Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung veröffentlichte Preisliste. Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung vorbehalten. Für von der Schaufenster Verlags GmbH bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von ihr mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
8. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung hat 14 Tage Netto-Kasse nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Bei Erteilung eines SEPA-Mandates wird der Rechnungsbetrag abzügl. 3% Skonto innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserstellung eingezogen. Kosten, die durch Verschulden des Auftraggebers durch eine Rückbuchung der Lastschrift entstehen, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die Rechnungen für die Branchen- und Vereinseinträge werden am Anfang jeden Jahres erstellt. Rechnungen für Werbeanzeigen, Podcasts, Coupons usw. werden nach Veröffentlichung des Mediums erstellt.
9. Zahlungsverzug
1. Die Schaufenster Verlags GmbH kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
2. Begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen die Schaufenster Verlags GmbH, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.