Betreuungsanspruch

Geschrieben am 07.08.2024
von Redaktion OeldeToGo


Ab dem 2. Lebensjahr (einjähriges Kind) tritt der uneingeschränkte Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ein. In Oelde wird öffentlich geförderte Kinderbetreuung ab mindestens 10 Betreuungsstunden gewährleistet. Der uneingeschränkte Rechtsanspruch gilt in Oelde mit der Gewährleistung von wöchentlich max. 35 Betreuungsstunden für Kinder ab 1 Jahr, als erfüllt.

Davon abweichend können im Rahmen des eingeschränkten Rechtsanspruchs, d.h. bei Berufstätigkeit bzw. Ausbildung beider Elternteile oder eines Alleinerziehenden sowie bei spezifischen häuslichen oder familiären Gründen darüber hinausgehende Betreuungszeiten beansprucht werden. Dies gilt unter diesen Voraussetzungen auch für Kinder im ersten Lebensjahr. Eine vorherige Bedarfsprüfung erfolgt durch die jeweilige Kindertageseinrichtung. Für die Fälle gelten keine maximalen Betreuungszeiten zur Erfüllung des Rechtsanspruchs, sondern die Betreuungszeiten begründen sich durch die tatsächlichen Bedarfe, z.B. Arbeitszeiten der Eltern.

  • Randstundenbetreuung: im Rahmen von Kindertagespflege: Eine Betreuung unter 10 Std. wird nur als Ergänzung zu anderen Betreuungsformen, z.B. in einer Kindertageseinrichtung, Grundschule gewährt, wenn beide Elternteile oder ein Alleinerziehender berufstätig ist oder sich in einer Ausbildung befindet sowie wenn spezifische häusliche oder familiäre Gründe vorliegen.
  • Betreuungsgrund: Berufstätigkeit bzw. Ausbildung"  oder häusliche/familiäre Entlastung: Bei einer Betreuung von Kindern unter 1 Jahr und einer Betreuung von Kindern  über 35 Wochenstunden hinaus, ist ein Nachweis über die Berufstätigkeit (Arbeitgeberbescheinigung) oder Ausbildung bzw. eine Stellungnahme des allgemeinen Sozialen Dienstes vorzulegen.

Weitere und mehr Informationen erhaltet ihr beim Jugendamt der Stadt Oelde: https://www.oelde.de/de/leben-in-oelde/kinderbetreuung.

Der o.g. Text ist ein Auszug aus der Unterseite www.oelde.de zur Kinderbetreuung.