Bundestagswahl am 23. Februar 2025 und für die Kommunalwahl am 14. September und die mögliche Stichwahl am 28. September 2025
Für die Durchführung der Wahltage sucht die Stadt Oelde jeweils wieder fleißige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Ihre Anmeldung ist freiwillig. Wünsche zum Einsatzort werden, soweit möglich, berücksichtigt. Der Einsatz erfolgt in einem der Wahllokale oder einem Briefwahlbezirk.
Für Ihren ehrenamtlichen Einsatz erhalten Sie ein Erfrischungsgeld. Die Einberufungsschreiben mit der Zuordnung und Einteilung erfolgen per Post.
Wer kann Wahlhelferin oder Wahlhelfer für die Bundestagswahl werden?
Das Wahlehrenamt kann grundsätzlich jede*r Wahlberechtigte*r übernehmen.
Wahlberechtigt für die Bundestagswahl sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs.1 des Grundgesetzes die am Wahltag
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer kann Wahlhelferin oder Wahlhelfer für die Kommunalwahl werden?
Das Wahlehrenamt kann grundsätzlich jede*r Wahlberechtigte*r übernehmen.
Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 27 EU-Mitgliedsstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Interessierte können sich online als Wahlhelfer*in bewerben. Bei Fragen können Sie das Wahlamt unter 02522/72-120 erreichen.